Wir leisten die Rechtshilfe in allen mit dem Recht der öffentlichen Ausschreibungen verbundenen Fragen. Es umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:
- Erarbeitung von Ausschreibungssatzungen und sonstigen Unterlagen;
- Prüfung des abzugebenden Angebots des Bewerbers vor der Einreichung;
- Beratungen bei der Angebotserstellung;
- Erstellung des Antrags zur Anfechtung der Ausschreibungsergebnisse, Vertretung bei der Aufsichtsbehörde für das öffentliche Auftragswesen;
- Erstellung von Anträgen zur Anfechtung der von der Aufsichtsbehörde für das öffentliche Auftragswesen gefassten Beschlüsse, über die Ungültigkeitserklärung der Vergabeverträge und den Schadenersatz sowie Vertretung vor dem Verwaltungsgericht.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche und jahrelange Erfahrung im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen – wir Rechte und Interessen sowohl der Auftraggeber, als auch der bewerbenden Unternehmen vertreten. Wir vertreten unsere Mandanten im Rahmen der öffentlichen Vergabeverfahren, bei der Aufsichtsbehörde für das öffentliche Auftragswesen und vor dem Gericht, und die Fachleute unserer Kanzlei werden Ihnen bei Geschäften jeder Art, die zwischen den staatlichen Verwaltungsbehörden / Erbringern der öffentlichen Dienstleistungen und dem Privatsektor abgewickelt werden, Hilfe leisten.