Wir leisten die Rechtshilfe in allen mit dem Medizinrecht und der Gesundheitspflege verbundenen Fragen. Es umfasst unter anderem die Unterstützung bei der Lösung von folgenden Fragen:
- Fragen, die mit der Gesundheitsbeschädigung von Patienten verbunden;
- spezifische Fragen der Tätigkeit von medizinischen Einrichtungen;
- Fragen der Patientenrechte;
- Fragen der Tätigkeit von Berufsverbänden der zum Gesundheitsberuf angehörigen Personen;
- rechtliche Aspekte der pharmazeutischen Branche;
- strafrechtliche Fragen in der Gesundheitspflege;
- Fragen, die mit Beschlüssen der Gesundheitsinspektion verbunden sind;
- Schutz der Menschenwürde nach dem Tod;
- Erarbeitung von Entwürfen der Rechtsvorschriften.
Das Medizinrecht ist ein sektorübergreifender Rechtszweig, der sowohl die Wechselwirkung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verhältnissen, als auch die Regelung der Patientenrechte auf der nationalen und der internationalen Ebene sowie das Verständnis für die ärztliche Berufsfreiheit als eine Generalklausel umfasst. Die Kenntnisse und die Erfahrung unserer Kanzlei im Bereich des Medizinrechts und der Gesundheitspflege wurden durch die rechtliche Unterstützung der Dienstleister der Gesundheitspflege, der wichtigsten Berufsverbände und der Privatpersonen sowie im Rahmen der akademischen Arbeit gesammelt. Sie umfassen sowohl Kenntnis und Verständnis der Theorie, als auch Aspekte der praktischen Anwendung.