Wir leisten die Rechtshilfe in allen mit dem internationalen Privatrecht und dem internationalen Zivilverfahren verbundenen Fragen. Es umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:
- das Erben im Ausland befindlichen Nachlasses;
- Abschluss oder Scheidung der Ehe mit Ausländern;
- Ersetzung eines im Ausland beigebrachten Schadens;
- Abschluss von Verträgen mit Ausländern und ihre Erfüllung in Lettland und im Ausland;
- Vermögenserwerb im Ausland;
- Gerichtsverfahren gegen Ausländern in Lettland oder im Ausland;
- Vollstreckung von Gerichtsurteilen Lettlands im Ausland;
- Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen in Lettland;
- Unternehmensgründung im Ausland;
- grenzüberschreitende Reorganisierung von Unternehmen.
Die Kenntnisse unserer Kanzlei im Bereich des internationalen Privatrechts umfassen sowohl ein vertieftes Verständnis für die Theorie des internationalen Privatrechts, als auch seine praktische Anwendung bei der Leistung der Rechtshilfe in Lettland und die Begleitung der Mandanten zur Lösung von Fragen des internationalen Privatrechts im Ausland.