ImmobiliengeschäfteWir leisten die Rechtshilfe in allen mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Entwicklung und der Finanzierung von Immobilien verbundenen Fragen. Es umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:

  • vertiefte rechtliche Untersuchung der Immobilien (Due-Diligence-Prüfung);
  • Erarbeitung von Lösungen des Immobilienerwerbs;
  • Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldeigentum;
  • Erstellung von Bedingungen der Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge;
  • Vertretung der Interessen bei Vertragsverhandlungen;
  • Heranziehung von Banken bei Abrechnungen für den Immobilienerwerb;
  • Heranziehung der Bankfinanzierung zum Immobilienerwerb;
  • Verhältnisse mit Banken in Fällen einer wesentlichen Verminderung des Wertes / der Einträglichkeit von Immobilien, Refinanzierung und Restrukturierung von Anleihen;
  • Verpachtung von Immobilien, vorzeitige Kündigung der Pachtverhältnisse;
  • Planung, Bauwesen und Bewirtschaftung.

Die Kenntnisse und die Erfahrung unserer Kanzlei im Bereich von Geschäften mit millionenwerten Immobilien wurden im Rahmen einer jahrelangen Tätigkeit – sowohl in der Zeit des wirtschaftlichen Wachstums, als auch der Immobilienkrise – erworben, und wir sind imstande, die Interessen der Parteien des Geschäfts ins Gleichgewicht zu bringen, und verleihen dabei stets die allerhöchste Priorität den Interessen unserer Mandanten.