Wir leisten die Rechtshilfe in allen mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Entwicklung und der Finanzierung von Immobilien verbundenen Fragen. Es umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:
- vertiefte rechtliche Untersuchung der Immobilien (Due-Diligence-Prüfung);
- Erarbeitung von Lösungen des Immobilienerwerbs;
- Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldeigentum;
- Erstellung von Bedingungen der Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge;
- Vertretung der Interessen bei Vertragsverhandlungen;
- Heranziehung von Banken bei Abrechnungen für den Immobilienerwerb;
- Heranziehung der Bankfinanzierung zum Immobilienerwerb;
- Verhältnisse mit Banken in Fällen einer wesentlichen Verminderung des Wertes / der Einträglichkeit von Immobilien, Refinanzierung und Restrukturierung von Anleihen;
- Verpachtung von Immobilien, vorzeitige Kündigung der Pachtverhältnisse;
- Planung, Bauwesen und Bewirtschaftung.
Die Kenntnisse und die Erfahrung unserer Kanzlei im Bereich von Geschäften mit millionenwerten Immobilien wurden im Rahmen einer jahrelangen Tätigkeit – sowohl in der Zeit des wirtschaftlichen Wachstums, als auch der Immobilienkrise – erworben, und wir sind imstande, die Interessen der Parteien des Geschäfts ins Gleichgewicht zu bringen, und verleihen dabei stets die allerhöchste Priorität den Interessen unserer Mandanten.