FAMILIENGESETZ

Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung im Familienrecht und ist in der Lage, in allen Angelegenheiten im Bereich des Familienrechts hochwertige und qualifizierte Rechtshilfe zu leisten. 

Unsere langjährige praktische Erfahrung und unsere äußerste Sorgfalt für Angelegenheiten in Bereichen des gesetzlichen und vertraglichen Güterrechts von Ehegatten, der Ehescheidung, des Eltern-Kind-Verhältnisses, der Vaterschaft, der Verwandtschaft und der Schwägerschaft, des Sorgerechts und der Vormundschaft ermöglichen unsere Kunden, Angelegenheiten im Bereich des Familienrechts erfolgreich zu lösen. 

Rechtshilfe im Familienrecht

Gesetzliche und vertragliche vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten

Beratung und Unterstützung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Ehegatten, Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen. Lösung von Fragen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsvermögen und  Eigenvermögen der Ehegatten.  

Ehescheidung

Unterstützung bei der Ehescheidung. Vorbereitung eines Ehescheidungsantrags vor Gericht oder einer Scheidungseinreichung vor einem Notar. Vertretung in Ehescheidungsangelegenheiten, einschließlich in einem Rechtsstreit. 

Angelegenheiten des Eltern-Kind-Verhältnisses

Unterstützung bei Angelegenheiten der Vaterschaft, ihrer Feststellung und Anfechtung. Adoption, Sorgerechtsfragen und Rechtshilfe vor dem Familiengericht. Fragen im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Angelegenheiten zwischen Eltern und Kindern. 

Verwandtschaft und Schwägerschaft

Hilfe bei der Verwandtschafts- und Schwägerschaftsangelegenheiten, ihre Feststellung.

Vormundschaft und Sorgerecht

Behandlung verschiedener Fragen im Zusammenhang mit Vormundschaft und Sorgerecht, der Begründung und Beendigung dieser Beziehungen sowie der Rechte und Pflichten dieser Personen. 

Fragen im Zusammenhang mit dem Familienrecht

Familienrechtliche Angelegenheiten sind häufig mit Immobiliengeschäften und Rechtsstreitigkeiten verbunden. 

Wenn Sie also Rechtshilfe in anderen Angelegenheiten benötigen, sehen Sie sich bitte diese Abschnitte an: