Wir leisten die Rechtshilfe in mit der Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien verbundenen Fragen. Es umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:
- Hilfeleistung den Eigentümer von Wohngebäuden bei der Sicherstellung der Hausverwaltung (darunter bei Entscheidungen und Geschäften, die mit der Hausverwaltung verbunden sind);
- Erstellung von Beschlüssen der Hausbesitzer zur Bildung von Eigentumswohnungen;
- Veranstaltung der Versammlungen von Gemeinschaften der Wohnungsbesitzer, Erstellung von Entwürfen der von ihr zu fassenden Beschlüsse und rechtliche Prüfung der gefassten Beschlüsse;
- Erstellung von Bewirtschaftungs- und Verwaltungsverträgen;
- Vertretung von Einzeleigentümern, Gemeinschaften der Wohnungsbesitzer oder der Hausverwaltung bei gegenseitigen Streiten – sowohl während der vorgerichtlichen Verhandlungen, als auch im Gerichtsverfahren;
- Erstellung von Klageanträgen;
- Erstellung der beim Gericht abzugebenden Erklärungen.
Die Kenntnisse unserer Kanzlei im Bereich der Bewirtschaftung und der Verwaltung von Immobilien und unsere jahrelange Erfahrung mit der Lösung solcher Fragen gewährleisten für jeden unseren Mandanten die Möglichkeit, seine Rechte und Pflichten als eines Eigentümers von Immobilien zu verstehen und dementsprechend richtige und rechtlich begründete Entscheidungen zu treffen.