Wir leisten die Rechtshilfe in allen mit den arbeitsrechtlichen Verhältnissen verbundenen Fragen. Es umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:
- Erstellung und Auswertung von Arbeitsverträgen;
- Erstellung von Amtbeschreibungen;
- Erarbeitung von internen Betriebsvorschriften und Verfügungen der Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsrechts;
- Unterstützung der Arbeitgeber und/oder der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, Berechnung und Bewertung des möglichen Schadenersatzes;
- Erstellung und Auswertung von Vereinbarung über Wettbewerbsverbot;
- Unterstützung im Zusammenhang mit Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen;
- Fragen der Beschäftigung von Ausländern;
- Vorbereitung und Auswertung von Kündigungen;
- Erstellung von Vereinbarungen / Vergleichen;
- Erstellung von Klageanträgen;
- Erstellung der beim Gericht abzugebenden Erklärungen;
- Vertretung vor dem Gericht.
Die durch die jahrelange Aneignung und Ergänzung von praktischen und theoretischen Kenntnissen erworbene Erfahrung, die Fertigkeiten und die Kenntnisse unserer Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts ermöglichen für unsere Mandanten die Entscheidung von Arbeitsstreiten schon bei ihrer Entstehung, im Sinne der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verhältnissen im Unternehmen auf der Grundlage des eggenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit.